Don’t give your vote to this lady

Screenshot Katholisches.info 29.04.2015 - - Hillary Clinton

Screenshot Katholisches.info 29.04.2015 – – Hillary Clinton

Die Ehefrau des ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton – Hillary Clinton – strebt an, die nächste Präsidentin der Vereinigten Staaten zu werden. Ich habe nun wahrhaft nichts gegen Frauen in hohen politischen Ämtern, sehr wohl missfällt mir aber, wenn man den Staat an die Stelle der Religion setzen möchte und dem menschlichen Leben durch öffentliche Förderung von Schwangerschaftsabbrüchen eine Geringschätzung entgegenbringt.

Man kann nur hoffen, dass Clinton entweder nicht gewählt wird oder von ihren Vorstellungen Abstand nimmt. Tut sie es nicht, fordert sie Kampagnen gegen religiöse Dogmen und den Ausbau der finanziellen Unterstützung von Abtreibungsorganisationen. Mit ersterer Forderung wird sie es sich nicht nur mit der Kirche verscherzen, sondern auch mit den islamischen Ländern. Auch die Sowjetunion war offiziell ein atheistischer Staat. Dass die USA sich auf diesen Weg machen wollen, erscheint mir als höchst merkwürdig.

Das Thema „Abtreibung“ wird in den Vereinigten Staaten zudem sehr viel kontroverser diskutiert als bei uns aktuell. So filmte unlängst eine Dame ihre eigene Abtreibung und stellte das Video ins Netz. Es liegen dort auch andere Regelungen vor; so gibt es in den USA keine Fristenlösung. In den Vereinigten Staaten ist eine Abtreibung seit dem Urteil Roe v. Wade des Obersten Gerichts im Jahr 1973 grundsätzlich bis zur Lebensfähigkeit des Kindes zulässig. Die einzelnen Bundesstaaten haben aber die Kompetenz, eigene rechtliche Regelungen festzulegen, solange sie nicht eine ungebührliche Belastung („undue burden“) für die Frau darstellen. Eine Reihe von Bundesstaaten haben restriktive Regelungen erlassen, wie obligatorische Beratung, Bedenkzeit, Vorschriften für Kliniken oder Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen. Mit dem Urteil des Obersten Gerichts im Jahr 2007 im Fall des Partial Birth Abortion Ban Act wurde deutlich, dass das Gericht diese Bestrebungen teilweise mitträgt. Das Oberste Gericht hat in einem Urteil vom 19. Februar 1997 aber auch entschieden, dass es zulässig ist, rund um Abtreibungskliniken so genannte „bubble zones“ (Sperrzonen für demonstrierende Abtreibungsgegner) festzulegen.

In einer Demokratie muss man sich über unterschiedliche Meinungen streiten dürfen. Ich hoffe jedoch, dass in den USA entweder eine geläuterte oder gar keine Hillary Clinton Präsidentin wird.

Uns Deutschen wird ja nachgesagt, dass wir den USA alles nachmachen. Und das möchte ich nun wirklich nicht!

Ihr Dr. Carsten Dethlefs

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